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WIEDLISBACHER
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DIVERSES
InWiedlisbach leben derzeit ca. 180 Hun-
de. Viele Hundehalter haben ihre Hunde
zur Ordnung erzogen und halten sich an
die Regeln. Für sie ist Rücksichtnahme
eine Selbstverständlichkeit und sie ver-
halten sich vorbildlich. Die Mitbürger
dürfen durch die Hunde weder belästigt
noch gefährdet werden. Dies gehört zur
Pflicht von jedem Hundehalter (gemäss
Art. 5 Hundegesetz).
Es ist vermehrt aufgefallen, dass der
Hundekot von den Hundehaltern liegen
gelassen wird. Wir appellieren daher an
alle Hundehalter, den Hundekot ord-
nungsgemäss mit einem Robidogsäckli
im Robidog zu entsorgen (Hundegesetz,
Art. 10, wer einen Hund ausführt, hat
dessen Kot zu beseitigen.). Robidogsäckli
können bei allen Robidogs und bei der
Gemeindeverwaltung Wiedlisbach bezo-
MITTEILUNG AN ALLE
HUNDEHALTER UND
HUNDEHALTERINNEN VON
WIEDLISBACH
gen werden. Es gibt vorbildliche Hunde-
halter, die die Hinterlassenschaften ihres
Hundes ordnungsgemäss entsorgen, vie-
len Dank dafür.
Wir machen zudem alle Hundehalter da-
rauf aufmerksam, dass alle Hunde, wel-
che am 1. August älter als sechs Monate
sind, bei der Gemeindeverwaltung Wied-
lisbach anzumelden sind. Die Hunde-
steuer pro Jahr beträgt in Wiedlisbach
aktuell Fr. 70.00 pro Hund, der Stichtag
ist der 1. August. Der Versand der Rech-
nungen erfolgt jeweils im August.
Hundehalter, die keinen Hund mehr ha-
ben, melden dies bitte bei der Gemeinde-
verwaltung Wiedlisbach.
Wir danken allen Hundehalter und
Hundehalterinnen für die ordentliche
Führung ihres Hundes.
GEMEINDEVERWALTUNG WIEDLISBACH
GEMEINDE
Die Landwirte von Wiedlisbach
zeigten Interessierten aus nah und
fern auf einem Weizenfeld in der
Gerzmatt, wie früher Korn und Stroh
geerntet wurden.
Gegen 100 Personen wollten sehen, wie
vor demMähdrescher, der heute mit Aus-
nahme des Strohballenpressens alle Ar-
beitsgänge erledigt, eine Getreideernte
ablief. Die Demonstration setzte zu dem
Zeitpunkt ein, als ein motorisierter Bin-
demäher (lieuse de gerbes), betrieben
von der Dreschgemeinschaft Wyssachen
unter der Leitung von Walter Liechti, die
Ähren schnitt und sie mit Schnur gebun-
den als Garbe ablieferte. Noch früher
wurden die Ähren mit einer Sichel oder
Sense geschnitten. Diese wurden zu einer
Garbe angehäuft und mit einem Garben-
seil zusammengebunden. Eine enorme
Erleichterung brachte der 1872 erfunde-
ne Mähbinder (moissoneuse-lieuse). Zu-
GETREIDEERNTE WIE ANNO DAZUMAL
IN WIEDLISBACH
erst zogen zwei Pferde den Mähbinder,
später der Traktor. Jetzt waren die Wied-
lisbacher Landwirte am Zug. Sie stellten
die Garben zu Puppen auf. Die Puppen,
zuoberst mit einer Garbe als Dach vor
Regen geschützt, blieben einst zehn Tage
auf dem Feld zum Trocknen stehen. Da
wegen dem aktuellen Hitzewetter die
Garben sehr trocken sind, wurden diese
auf einen Wagen geladen und bis zum
Wiedlisbacher Herbstmarkt am 19. Sep-
tember 2015 gelagert.
Am Herbstmarkt werden Mitglieder der
Dreschgemeinschaft Wyssachen mit ei-
ner alten Dreschmaschine an den Jura-
südfuss fahren. Im Hinterstädtli werden
die Garben mit der Dreschmaschine ge-
droschen werden. Für das leibliche Wohl
sorgten Erwin und Käthy Jenny, welche
in der Gerzmatt wohnen und in Biberist
die Fleischwaren AG betreiben, und die
Bäuerinnen des Froburger Städtchens
mit Eigengebäck. Zur Freude der Besu-
cher machte der Oldtimerclub Arch mit
sechs alten Traktoren, angeführt von ei-
nem geschmückten Einachser, unange-
kündigt ihre Aufwartung in der Gerz-
matt.
KURT NÜTZI, RUMISBERG
MIT EINEM BINDEMÄHER WURDEN DIE GARBEN MASCHINELL HERGESTELLT
DIE WIEDLISBACHER BAUERN BAUEN MIT DEN
GARBEN PUPPE UM PUPPE
Vermehrt müssen wir leider wieder fest-
stellen, dass der Hauskehricht von eini-
gen Einwohner und Einwohnerinnen zu
früh bereit gestellt wird. Die Abfallsäcke
sind am Morgen jeweils aufgerissen und
dessen Inhalt verstreut.
Wir weisen hiermit darauf hin, dass bei
der Bereitstellung von Hauskehricht das
Abfallreglement der Einwohnergemein-
de Wiedlisbach zwingend zu berücksich-
tigen ist. Gemäss dem Abfallreglement
der Einwohnergemeinde Wiedlisbach,
Art. 9 Abs. 2, darf der Hauskehricht erst
am Abfuhrtag bereitgestellt werden.
Wir bitten daher die Einwohner und Ein-
wohnerinnen von Wiedlisbach, dies zu-
künftig zu berücksichtigen und umzu-
setzen.
Vielen Dank für Ihre aktive Mithilfe.
GEMEINDEVERWALTUNG WIEDLISBACH
BEREITSTELLUNG
HAUSKEHRICHT