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AUGUST 2015

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WIEDLISBACHER

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WIEDLISBACHER

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AUGUST 2015

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DIVERSES

InWiedlisbach leben derzeit ca. 180 Hun-

de. Viele Hundehalter haben ihre Hunde

zur Ordnung erzogen und halten sich an

die Regeln. Für sie ist Rücksichtnahme

eine Selbstverständlichkeit und sie ver-

halten sich vorbildlich. Die Mitbürger

dürfen durch die Hunde weder belästigt

noch gefährdet werden. Dies gehört zur

Pflicht von jedem Hundehalter (gemäss

Art. 5 Hundegesetz).

Es ist vermehrt aufgefallen, dass der

Hundekot von den Hundehaltern liegen

gelassen wird. Wir appellieren daher an

alle Hundehalter, den Hundekot ord-

nungsgemäss mit einem Robidogsäckli

im Robidog zu entsorgen (Hundegesetz,

Art. 10, wer einen Hund ausführt, hat

dessen Kot zu beseitigen.). Robidogsäckli

können bei allen Robidogs und bei der

Gemeindeverwaltung Wiedlisbach bezo-

MITTEILUNG AN ALLE

HUNDEHALTER UND

HUNDEHALTERINNEN VON

WIEDLISBACH

gen werden. Es gibt vorbildliche Hunde-

halter, die die Hinterlassenschaften ihres

Hundes ordnungsgemäss entsorgen, vie-

len Dank dafür.

Wir machen zudem alle Hundehalter da-

rauf aufmerksam, dass alle Hunde, wel-

che am 1. August älter als sechs Monate

sind, bei der Gemeindeverwaltung Wied-

lisbach anzumelden sind. Die Hunde-

steuer pro Jahr beträgt in Wiedlisbach

aktuell Fr. 70.00 pro Hund, der Stichtag

ist der 1. August. Der Versand der Rech-

nungen erfolgt jeweils im August.

Hundehalter, die keinen Hund mehr ha-

ben, melden dies bitte bei der Gemeinde-

verwaltung Wiedlisbach.

Wir danken allen Hundehalter und

Hundehalterinnen für die ordentliche

Führung ihres Hundes.

GEMEINDEVERWALTUNG WIEDLISBACH

GEMEINDE

Die Landwirte von Wiedlisbach

zeigten Interessierten aus nah und

fern auf einem Weizenfeld in der

Gerzmatt, wie früher Korn und Stroh

geerntet wurden.

Gegen 100 Personen wollten sehen, wie

vor demMähdrescher, der heute mit Aus-

nahme des Strohballenpressens alle Ar-

beitsgänge erledigt, eine Getreideernte

ablief. Die Demonstration setzte zu dem

Zeitpunkt ein, als ein motorisierter Bin-

demäher (lieuse de gerbes), betrieben

von der Dreschgemeinschaft Wyssachen

unter der Leitung von Walter Liechti, die

Ähren schnitt und sie mit Schnur gebun-

den als Garbe ablieferte. Noch früher

wurden die Ähren mit einer Sichel oder

Sense geschnitten. Diese wurden zu einer

Garbe angehäuft und mit einem Garben-

seil zusammengebunden. Eine enorme

Erleichterung brachte der 1872 erfunde-

ne Mähbinder (moissoneuse-lieuse). Zu-

GETREIDEERNTE WIE ANNO DAZUMAL

IN WIEDLISBACH

erst zogen zwei Pferde den Mähbinder,

später der Traktor. Jetzt waren die Wied-

lisbacher Landwirte am Zug. Sie stellten

die Garben zu Puppen auf. Die Puppen,

zuoberst mit einer Garbe als Dach vor

Regen geschützt, blieben einst zehn Tage

auf dem Feld zum Trocknen stehen. Da

wegen dem aktuellen Hitzewetter die

Garben sehr trocken sind, wurden diese

auf einen Wagen geladen und bis zum

Wiedlisbacher Herbstmarkt am 19. Sep-

tember 2015 gelagert.

Am Herbstmarkt werden Mitglieder der

Dreschgemeinschaft Wyssachen mit ei-

ner alten Dreschmaschine an den Jura-

südfuss fahren. Im Hinterstädtli werden

die Garben mit der Dreschmaschine ge-

droschen werden. Für das leibliche Wohl

sorgten Erwin und Käthy Jenny, welche

in der Gerzmatt wohnen und in Biberist

die Fleischwaren AG betreiben, und die

Bäuerinnen des Froburger Städtchens

mit Eigengebäck. Zur Freude der Besu-

cher machte der Oldtimerclub Arch mit

sechs alten Traktoren, angeführt von ei-

nem geschmückten Einachser, unange-

kündigt ihre Aufwartung in der Gerz-

matt.

KURT NÜTZI, RUMISBERG

MIT EINEM BINDEMÄHER WURDEN DIE GARBEN MASCHINELL HERGESTELLT

DIE WIEDLISBACHER BAUERN BAUEN MIT DEN

GARBEN PUPPE UM PUPPE

Vermehrt müssen wir leider wieder fest-

stellen, dass der Hauskehricht von eini-

gen Einwohner und Einwohnerinnen zu

früh bereit gestellt wird. Die Abfallsäcke

sind am Morgen jeweils aufgerissen und

dessen Inhalt verstreut.

Wir weisen hiermit darauf hin, dass bei

der Bereitstellung von Hauskehricht das

Abfallreglement der Einwohnergemein-

de Wiedlisbach zwingend zu berücksich-

tigen ist. Gemäss dem Abfallreglement

der Einwohnergemeinde Wiedlisbach,

Art. 9 Abs. 2, darf der Hauskehricht erst

am Abfuhrtag bereitgestellt werden.

Wir bitten daher die Einwohner und Ein-

wohnerinnen von Wiedlisbach, dies zu-

künftig zu berücksichtigen und umzu-

setzen.

Vielen Dank für Ihre aktive Mithilfe.

GEMEINDEVERWALTUNG WIEDLISBACH

BEREITSTELLUNG

HAUSKEHRICHT